Über Arbeit und Lohn

Dies ist der zweite Teil einer kurzen Trilogie über die Grundlagen relevanter Ökonomik. Der dritte Teil folgt im Laufe dieser Woche. Den ersten Teil findet man hier. Alle drei Teile sind bei Makroskop erschienen. 

Ich habe im ersten Teil erklärt, was intertemporaler Strukturwandel ist. Die Möglichkeit für ein Unternehmen nämlich, sich durch eine Verbesserung der vorhandenen Produktionstechnik oder durch ein neues Produkt von den anderen Unternehmen abzusetzen und temporär höhere Gewinne zu machen. Das ist auch das entscheidende Thema, wenn wir uns den Arbeitsbeziehungen in einer Marktwirtschaft widmen.

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Was ist ein internationales Ungleichgewicht? 

In der Financial Times hat vor einigen Tagen Martin Wolf festgestellt, Ungleichgewichte im internationalen Handel seien zurück auf der politischen Agenda. Obwohl Wolf zu absolut vernünftigen Schlussfolgerungen in Sachen Merkantilismus kommt, stellt er dennoch fest, es sei Unsinn zu behaupten, man könne die Handelsdefizite der USA allein durch Handels- oder Wechselkurspolitik beseitigen. Er glaubt, dazu seien „auch makroökonomische Anpassungen erforderlich, insbesondere eine Senkung des öffentlichen Haushaltsdefizits der USA, das der IWF für 2026 auf 7,5 Prozent des BIP prognostiziert“.

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Statistisches Bundesamt: Hat nichts gelernt! Wollte es gar nichts lernen?

Das Statistische Bundesamt hat es schon wieder getan. Nachdem das Amt die deutsche Öffentlichkeit und die Politik drei Jahre lang mit ihren Berechnungen des Bruttoinlandprodukts (der gesamtwirtschaftlichen Produktion) in die Irre geführt hat (wie hier u.a. gezeigt), veröffentlichte es vor einigen Tagen eine „vorläufige Rechnung“, die zeigen soll, dass das BIP (saisonbereinigt) im ersten Quartal 2026 um 0,3 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2025 gestiegen ist. Nun kommt heute die erste wirkliche belastbare Produktionszahl für das erste Quartal an die Öffentlichkeit und, siehe da, die hat mit der BIP-Zahl nichts zu tun.

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Verwaltungsgericht Koblenz: Die Grenzkontrollen in Europa sind rechtswidrig

Eine zweite Klatsche vor Gericht, aber keine Konsequenzen. Die Politik ignoriert die Rechtsprechung. Nach dem Verwaltungsgericht Berlin, das in einem Grundsatzurteil festgestellt hatte, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern ohne Ansehen der Person rechtswidrig ist, hat nun das Verwaltungsgericht Koblenz ebenso grundsätzlich festgestellt, dass die Kontrollen innerhalb des Schengenraumes prinzipiell rechtswidrig sind, weil die Bundesregierung den von ihr behaupteten Notfall (in Sachen Zustrom von Migranten und Aufnahmekapazität) nicht nachweisen kann.

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