Sachverständigenrat: Glatt am Auftrag des Gesetzes vorbei

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (meine Betonung) hat heute sein Jahresgutachten vorgelegt. Darin beschäftigt sich das Gremium mit allen möglichen Fragen, aber nicht mit dem, was ihm vom Gesetzgeber aufgetragen wurde.

Das Gesetz:

„Der Sachverständigenrat soll in seinen Gutachten die jeweilige gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung darstellen. Dabei soll er untersuchen, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können.

In die Untersuchung sollen auch die Bildung und die Verteilung von Einkommen und Vermögen einbezogen werden. Insbesondere soll der Sachverständigenrat die Ursachen von aktuellen und möglichen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot aufzeigen, welche die in Satz 2 genannten Ziele gefährden.“ 

Die 5 Kapitel des Jahresgutachtens 2024:

  1. Konjunktur springt noch immer nicht an (etwa 60 Seiten an Verbalstatistik, die die gesamte Welt abdeckt)

2. Zukunftsorientierung der öffentlichen Finanzen stärken 

3. Chancen der Digitalisierung im Finanzsystem nutzen  

4. Wohnraumangebot ausweiten – soziale Härten im Blick behalten  

5. Güterverkehr dekarbonisieren – Verkehrsinfrastruktur  ertüchtigen 

Wenn niemand in der Regierung etwas zu makroökonomischen Fragen hören will, sollte man das Gesetz ändern und hineinschreiben, dass der Rat sich jedem Thema widmen kann, das ihm in den Sinn kommt. Aber solange es ein Gesetz gibt, das auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abstellt, muss man den Rat von höchster politischer Warte daran erinnern, dass es vielfältige makroökonomische Probleme gibt, denen er sich ausschließlich zu widmen hat.